Schnupperkarte / Probetraining

Der Versicherungsschutz für Nicht-Vereinsmitglieder bei der Teilnahme an Übungsstunden im ersten Monat bleibt bestehen – die Schnupperkarte hingegen entfällt ab dem 1. September 2018.

Bisher mussten Sportvereine das Probetraining von potenziellen neuen Mitgliedern mit der Schnupperkarte beim Versicherungsbüro unseres Sportversicherers AachenMünchener anmelden. Auf vielfachen Wunsch der Kunden entfällt dies zukünftig. Die AachenMünchener Versicherung wird dieses bürokratische Verfahren zum 01.09.2018 abschaffen.

Was muss der Sportverein bei „Schnupperern“ nun tun?
Der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder endet einen Monat nach der erstmaligen Teilnahme an einer Übungsstunde. Deshalb muss der Verein den Trainingsstart dokumentieren, damit er im Schadenfall den Zeitraum nachweisen kann.

Mitversichert sind in der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages Nichtmitglieder, die eine Mitgliedschaft in einem Verein im Sportbund Pfalz anstreben und hierzu dort probeweise an Übungsstunden teilnehmen. Art und Umfang des Versicherungsschutzes bleiben unverändert.